Allgemeine Informationen

Der Führerschein Klasse B ist die Standard-Fahrerlaubnis für Pkw und leichte Lkw bis 3.500 kg zulässiger Gesamtmasse (zGM) in der EU.

Erlaubt sind Fahrzeuge zur Beförderung von maximal 8 Personen (zzgl. Fahrer).

Anhänger bis 750 kg zGM sind immer erlaubt; schwerere Anhänger sind möglich, wenn die Gesamtkombination 3,5 t nicht übersteigt.

Wichtige Eckdaten zur Klasse B:

  • Mindestalter: 18 Jahre (17 Jahre beim
    Begleiteten Fahren).
  • Fahrzeuge: PKW, Kombi, SUV, Vans, kleine Lieferwagen bis 3,5 t.
  • Anhängerregelung:
    • Anhänger bis 750 kg zGM (immer erlaubt).
    • Anhänger über 750 kg zGM, sofern die Kombination (Auto + Anhänger) 3.500 kg ZGM nicht übersteigt.
  • Schlüsselzahl 197 (B197):
    • Ausbildung/Prüfung auf Automatik, aber Fahren von Schaltwagen erlaubt, ohne weitere Prüfung.
  • Schlüsselzahl 96 (B96):
    • Erweiterung für Gespanne (Auto + Anhänger) bis 4.250 kg zGM, ohne Prüfung, nur Fahrerschulung.
  • Schlüsselzahl 196 (B196):
    • Berechtigt zum Fahren von 125ccm Leichtkrafträdern (max. 11 kW) in Deutschland, ohne Prüfung (Voraussetzung: 5 Jahre Führerscheinbesitz, Mindestalter 25) 
  • Bf 17
    • Anforderungen an die Begleitperson
      • Mindestens 30 Jahre alt
      • Seit mindestens 5 Jahren ununterbrochen im Besitz der Klasse B
      • Maximal 1 Punkt im Fahreignungsregister
      • Darf während der Begleitung Max 0,5 Promille haben
  • Gültigkeit: Unbefristet
    (Führerscheindokument muss alle 15 Jahre erneuert werden).
  • Ausnahme für alternative Antriebe: Mit Klasse B dürfen unter bestimmten Bedingungen auch Fahrzeuge mit alternativen Antrieben bis 4.250 kg zGM gefahren werden, sofern der Mehrgewichtseffekt durch den Antrieb entsteht.

Antragsstellung

  • Antragsformular
  • Personalausweis
  •  Sehtest
    • Sehtest vom Optiker oder Augenarzt (nicht älter als 2 Jahre)
  • Erste-Hilfe-Kurs
    • Teilnahme an einem Erste-Hilfe-Kurs (9 Unterrichtseinheiten)
  • Biometrisches Passfoto

Theorie

  • 12 Doppelstunden Grundstoff
  • 2 Doppelstunden Zusatzstoff Klasse B
  • Theorieprüfung  beim TÜV- Nord

Praxis

  • Praktische Fahrstunden (individuell)
  • Besondere Ausbildungsfahrten:
    • 5 Überlandfahrten
    • 4 Autobahnfahrten
    • 3 Nachtfahrten
  • Praktische Prüfung

Allgemeine Informationen

Klasse BE (Großer Anhänger): 

Erlaubt Anhänger bis 3.500 kg zGM, wobei die Kombination insgesamt bis zu 7.000 kg wiegen darf.

Wichtige Eckdaten zur Klasse BE:

  • Mindestalter: 18 Jahre (17 Jahre beim
    Begleiteten Fahren).
  • Gültigkeit: Unbefristet
    (Führerscheindokument muss alle 15 Jahre erneuert werden).

Antragsstellung

  • Antragsformular
  • Personalausweis
  •  Sehtest
    • Sehtest vom Optiker oder Augenarzt (nicht älter als 2 Jahren)
  • Erste-Hilfe-Kurs
    • Teilnahme an einem Erste-Hilfe-Kurs (9 Unterrichtseinheiten)
  • Biometrisches Passfoto

Theorie

  • nicht notwendig

Praxis

  • Praktische Fahrstunden (individuell)
  • Besondere Ausbildungsfahrten:
    • 3 Überlandfahrten
    • 1 Autobahnfahrten
    • 1 Nachtfahrten
  • Praktische Prüfung

Klasse A1

  • 16 Jahren
  • Leichtkrafträdern bis 125 ccm, maximal 11 kW (15 PS) Leistung

Klasse A2

  • 18 Jahren
  • Motorrädern bis 35 kW (48 PS)

Klasse A

  • 24 Jahren beim Direkteinstieg
  • berechtigt zum Fahren von Motorrädern (auch mit Beiwagen) ohne Leistungsbeschränkung
  • 20 Jahre bei 2 Jahren Vorbesitz von A2
  • Er schließt die Klassen A2, A1 und AM ein.
  • Gültigkeit: Unbefristet
    (Führerscheindokument muss alle 15 Jahre erneuert werden).
  • Antragsformular
  • Personalausweis
  •  Sehtest
    • Sehtest vom Optiker oder Augenarzt (nicht älter als 2 Jahren)
  • Erste-Hilfe-Kurs
    • Teilnahme an einem Erste-Hilfe-Kurs (9 Unterrichtseinheiten)
  • Biometrisches Passfoto
  • Ersterwerb
    • 12 Doppelstunden Grundstoff
    • 4 Doppelstunden Zusatzstoff Klasse A
  • Erweiterung
    • 6 Doppelstunden Grundstoff
    • 4 Doppelstunden Zusatzstoff Klasse A
  • Theorieprüfung  beim TÜV- Nord

Besonderheit: A2S- bei Vorbesitz von 2 Jahren Klasse A1 keine Theorieprüfung.

Besonderheit: AS- bei Vorbesitz von 2 Jahren Klasse A2 keine Theorieprüfung.

  • Praktische Fahrstunden (individuell)
  • Besondere Ausbildungsfahrten:
    • 5 Überlandfahrten
    • 4 Autobahnfahrten
    • 3 Nachtfahrten
  • Praktische Prüfung

Besonderheit: A2S- bei Vorbesitz von 2 Jahren Klasse A1 keine besonderen Ausbildungsfahrten.

Besonderheit: AS- bei Vorbesitz von 2 Jahren Klasse A2 keine besonderen Ausbildungsfahrten.