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Unsere Fahrzeuge

VW Golf 7

Audi Q2 –>(Liefertermin im Dezember)

Honda CB 650F

Honda CB500F

Honda CB125F

Führerscheinklassen

Klasse B:

Fahrzeugart: Kraftwagen bis 3,5t z.G., bis 8 Sitzplätze (außer Fahrersitz)
Mindestalter: 18
Voraussetzungen: keine
Eingeschlossene Klassen: L und AM
Bemerkungen: bis 3,5t z.G.

Theorieunterricht: (keine Fahrerlaubnis vorhanden): 12 Themen Grundstoff á 90 Minuten und 2 Doppelstunden a 90 Min. Zusatzstoff.
Vorhandene Fahrerlaubnis einer anderen Fahrerlaubnisklasse:
6 Themen á 90 Minuten Grundstoff und zusätzlich noch 2 Doppelstunden a 90 Min Zusatzstoff.
Praxis: 5 Überlandfahrten á 45 Minuten
4 Autobahnfahrten á 45 Minuten
3 Nachtfahrten á 45 Minuten

Klasse BE:

Fahrzeugart: Züge aus B-Zugfahrzeug und Anhänger über 0,75t z.G. (sofern Zug nicht unter B fällt)
Mindestalter: 18
Voraussetzungen: Klasse B
Eingeschlossene Klassen: keine
Bemerkungen: bei Lkw mit durchgehender Bremsanlage und bestimmten Geländefahrzeugen darf die Anhängelast max. das 1,5fache der z.G. des Zugfahrzeuges betragen
Theorie: keine

Praxis: 3 Überlandfahrten á 45 Minuten
1 Autobahnfahrten á 45 Minuten
1 Nachtfahrten á 45 Minuten

Klasse AM:

Fahrzeugart: Kleinkrafträder und Fahrräder mit Hilfsmotor bis 50cm³ bis 45km/h
Mindestalter: 16
Eingeschlossene Klassen: keine
Bemerkungen: kein Eintrag bei Prüfung auf Kfz mit automatischer Kraftübertragung

Klasse A leistungsbeschränkt:

Fahrzeugart: Krafträder, auch mit Beiwagen über 50cm³ und 45km/h
Mindestalter: 18
Eingeschlossene Klassen: A1, AM
Bemerkungen: 2 Jahre leistungsbeschränkt bis 25kW und bis 0,16kW/kg (Leistung/Lm.)
Direkteinstieg in die offene Klasse ab 24 Jahre. Ab 20 Jahre bei Vorbesitz A2 mindestens 2 Jahre- hier lediglich prakt. Prüfung notwendig (Stufenführerschein)
Theorie (keine Fahrerlaubnis vorhanden): 12 Themen Grundstoff á 90 Minuten und 4 klassenspezifische Unterrichte a 90 Minuten Klasse A.
Theorie (vorhandene Fahrerlaubnis einer anderen Klasse): 6 Themen Grundstoff á 90 Minuten und 4 klassenspezifische Unterrichte a 90 Minuten Klasse A.
Praxis: 5 Überlandfahrten á 45 Minuten
4 Autobahnfahrten á 45 Minuten
3 Nachtfahrten á 45 Minuten
Bei vorhandender Klasse A1
nur 3 Überlandfahrten a 45Minuten
2 Autobahn a 45Minuten und 1 Dämmerungsfahrt a 45 Minuten.

Klasse A (Offene Klasse):
Theorie (keine Fahrerlaubnis vorhanden): 12 Themen Grundstoff á 90 Minuten und 4 klassenspezifische Unterrichte a 90 Minuten Klasse A.
Theorie (vorhandene Fahrerlaubnis ): 6 Themen á 90 Minuten Grundstoff und 4 klassenspezifische Unterrichte a 90 Minuten Klasse A.
Praxis: 5 Überlandfahrten á 45 Minuten
4 Autobahnfahrten á 45 Minuten
3 Nachtfahrten á 45 Minuten .
Bei vorhandender Klasse A2 ab 20 Jahre bei Vorbesitz von A2 mindestens 2 Jahre – hier lediglich nur prakt.Prüfung notwendig

Klasse A1:

Fahrzeugart: Krafträder bis 125cm³ bis 11 kW(Verhältnis Leistung/Gewicht bis 0,1 kW/kg)
Mindestalter: 16
Eingeschlossene Klassen: AM
Die Probezeit wird angerechnet bei der Fahrerlaubnis der Klasse B/A!
Theorie (keine Fahrerlaubnis vorhanden): 12 Themen á 90 Minuten und 4 klassenspezifische Unterrichte Klasse A.
Theorie(Vorhandende Fahrerlaubnis): 6 Themen Grundstoff a 90 Minuten und 4 klassenspezische Unterrichte a 90 Minuten Klasse A.

Praxis: 5 Überlandfahrten á 45 Minuten
4 Autobahnfahrten á 45 Minuten
3 Nachtfahrten á 45 Minuten

Führerschein mit 17

Bis vor kurzem war der Führerschein mit 17 nur in Niedersachsen möglich, seit Juni auch in Bremen und Hamburg, seit September in Bayern, ab Oktober in Schleswig-Holstein, in Nordrhein-Westfalen seit dem 28.09.2005. Welche Schritte fehlen nach der jüngsten Bundesrat-Entscheidung noch, damit man in ganz Deutschland die Fahrerlaubnis mit 17 bekommen kann?
Der Bundesrat hat mit seiner Entscheidung die Bundesregierung ermächtigt, bundeseinheitliche Regeln zu formulieren, die für die Ausbildung und das anschließende Fahren mit 17 gelten, und zwar zunächst übergangsweise (deshalb Modellversuch, man möchte Erfahrungen sammeln!). Inzwischen ist die Änderung der Fahrerlaubnisverordnung und des Straßenvekehrsgesetzes erfolgt. Nun ist es Sache jedes einzelnen Bundeslandes, Begleitetes Fahren einzuführen oder nicht.
Wie kommt man an den Führerschein mit 17?
Man kann man sich mit 16einhalb Lebensjahren in unserer Fahrschule zur Fahrausbildung der Klasse B oder BE anmelden und einen Fahrerlaubnisantrag beim zuständigen Amt stellen. Die Erziehungsberechtigten müssen zustimmen. Wenn der Antrag bewilligt wird, was ohne Punkte in Flensburg normalerweise der Fall sein wird, beginnt die übliche Ausbildung in der Fahrschule (Unterricht, Fahrstunden, theoretische und praktische Prüfung).
Frühestens einen Monat vor dem 17. Geburtstag kann die Fahrprüfung abgegelegt werden. Wer die Prüfung besteht und 17 Jahre alt geworden ist, erhält keinen echten Führerschein, sondern eine Prüfbescheinigung mit der Ausnahmegenehmigung. Dieses Papier ist nur in Deutschland gültig, es berechtigt aber auch in solchen Bundesländern zum Fahren, die eventuell gar keine eigene Ausnahmeregelung beschließen. Mit Erreichen des 18. Lebensjahres wird die Prüfbescheinigung auf Antrag in eine normale Fahrerlaubnis umgewandelt, es ist also keine zweite Ausbildungsstufe oder zusätzliche Prüfung nötig.
Welche besonderen Auflagen gelten beim Fahren?
Bei jeder Fahrt muss eine mindestens 30-jährige Begleitperson mitfahren. Wer dafür in Frage kommt, wird bereits bei der Erteilung der Prüfbescheinigung namentlich festgelegt und eingetragen. Es kann also nicht einfach »irgendjemand« als Begleitperson mitgenommen werden. Die Begleitperson muss seit mindestens 5 Jahren im Besitz der Fahrerlaubnisklasse B (bzw. Klasse 3) sein und darf bei Erteilung der Prüfbescheinigung höchstens drei Punkte in Flensburg besitzen. Für beide, Fahrer und Beifahrer, gelten die 0,5-Promille-Grenze und die übrigen einschlägigen Vorschriften über berauschende Mittel. Die Begleitperson ist nicht Fahrzeugführer! Sie darf also nicht in die Fahrzeugbedienung eingreifen, sondern soll nur als Berater mitfahren. Wer noch keine 18 Jahre alt ist, und mit Ausnahmgenehmigung, aber ohne die Begleitperson beim Fahren erwischt wird, zahlt 150 Euro Bußgeld und kassiert vier Punkte in Flensburg. Außerdem wird sogleich die Fahrerlaubnis wieder entzogen und ein Aufbauseminar angeordnet. Das Nicht-Mitführen der Prüfbescheinigung ist mit einem Verwarnungsgeld von 10 Euro belegt.
Mit welchen Fahrzeugen darf man fahren?
Wichtiger Tipp: Man sollte unbedingt prüfen, ob für die Haftpflichtversicherung des Fahrzeugs Beschränkungen vereinbart worden sind. Wenn der Versicherungsnehmer beispielsweise im Versicherungsantrag angegeben hat, dass nur Fahrer über 23 Jahre mit dem Fahrzeug fahren werden (um an eine günstigere Versicherungsprämie zu kommen), dann darf ein 17-Jähriger definitiv nicht ans Steuer. Bei solchen Verstößen gegen den Versicherungsvertrag verliert das Fahrzeug zwar nicht den Versicherungsschutz, aber es drohen saftige Strafzahlungen und Rückforderungen seitens der Versicherungsgesellschaft.
Die Ausrüstung des Pkws mit Hilfsmitteln, die Fahrlehrer benutzen, ist nicht nötig. Weil die begleitende Person nur beraten darf, sind beispielsweise keine Doppelpedale gestattet. Der Beifahrer kann aber etwa einen zusätzlichen Innenspiegel abringen, um die Verkehrssituationen besser zu überblicken. Einige Fahrschulen und Landesverkehrswachten bieten Seminare an, um Eltern bzw. sonstige Begleitpersonen auf die begleitenden Aufgaben vorzubereiten. Die Teilnahme daran kann sinnvoll sein, ist aber nicht verpflichtend.
Übrigens: Wie beim Führerschein mit 18 erwirbt man mit der Aushändigung der Prüfungsbescheinigung zugleich die Fahrerlaubnis der Klassen M, S und L – und zwar ohne die Auflagen.

Der Führerscheineintrag

1. Die Anmeldung bei einer Fahrschule unterliegt keiner Einschränkung. Der Führerscheinantrag bei der zuständigen Behörde (Führerscheinstelle) kann frühestens 6 Monate vor Erreichen des Mindestalter für die beantragte Führerscheinklasse eingereicht werden. Bearbeitungsdauer je nach Wohnsitz, Behörde und Antragsaufkommen, ca. 2-4 Wochen.
(Auskunft über die erforderlichen Unterlagen gibt die Fahrschule)

2. Nach erfolgreicher Bearbeitung des Antrags kann die theoretische Prüfung frühestens 3 Monate vor Erreichen des Mindestalter abgelegt werden.

3. Die bestandene Th. Prüfung behält für max. ein Jahr ihre Gültigkeit.

4. Nach erfolgreicher Th. Prüfung kann die praktische Fahrprüfung frühestens 1 Monat vor Erreichen des Mindestalter abgelegt werden.

5. Der Führerschein selbst wird erst mit Erreichen des Mindestalter (am Geburtstag) ausgegeben.

6. Theorieunterrichte und Sonderfahrten bei der Fahrschule sind 2 Jahre gültig.

7. Der Prüfauftrag beim TÜV (nach Bearbeitung des Führerscheinantrag) gilt max. 1 Jahr. Innerhalb dieser Zeit muss die Th. Prüfung durchgeführt werden.

8. Die bestandene Th. Prüfung ist wieder 1 Jahr gültig. Innerhalb dieser Zeit muss die Pr. Prüfung durchgeführt werden.

9. Nach einer nicht bestandene Prüfung gilt eine Wartezeit von mindestens 2 Wochen. Nach der dritten. nicht bestandenen Prüfung gilt eine Wartezeit von mindestens 3 Monaten.
Je nach Fahrerlaubnisklasse und Wohnsitz, können Abweichungen von der Regel bestehen.

Deine Fahrschule-Schilla hilft individuell bei Fragen und bei der Beantragung der jeweiligen Fahrerlaubnisklasse.

Theoretische Ausbildung

Umfang der theoretischen Ausbildung:

Die theoretische Ausbildung erfolgt nach Lehrplan.
Danach muß – je nach beantragter Führerscheinklasse – eine gewisse Mindestdauer absolviert werden.
In Euren eigenen Interesse muß auch der theoretische Unterricht vor der theoretischen Prüfung komplett besucht worden sein.
Unterrichtsgestaltung
Neben den üblichen Modellen zum Erläutern der Technik, sowie Magnettafeln zum Nachstellen von Verkehrssituationen, setze ich modernste Multimedia-Technik ein.
Die interaktive Multimedia DVD Fahrschule ( vom PC aus gesteuert auf eine Videoleinwand ) bietet enorme Vorteile für die Fahrschulausbildung:

Alle Hilfen für die theoretische Ausbildung stehen auf Knopfdruck zur Verfügung.

Videoclips zeigen Verkehrssituationen wie Du sie erlebst – aber völlig gefahrenfrei !

Animationen verdeutlichen Regeln und Verhalten .
Während die technischen Hilfsmittel eine wichtige Voraussetzung für erfolgreiches Lernen sind, ist mir eines viel wichtiger:
Persönliche Betreuung

Nach Erreichen der Mindeststundenzahl können Testfragebögen zur intensiven Vorbereitung auf die Prüfung ausgefüllt werden. Bei Fehlern oder Unklarkeiten wird der Zusammenhang im Einzelgespräch
nochmals detailliert erörtert und von verschiedenen Seiten beleuchtet.
Ach ja, eine lockere Atmosphäre und gute Laune ist ausdrücklich erwünscht , weil man so viel leichter lernt.

Videos damit es nicht zu langweilig wird