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 | Praktische Prüfung |
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Praktische Prüfung Ich weiss,dass viele Prüfungsängste haben! Wenn ihr aber gut vorbereitet seid, dann kann man auch relativ gelassen zur Prüfung gehen. Und eins seid Ihr bei mir bestimmt:
Gut vorbereitet!
Bei Bestehen der praktischen Prüfung erhält man seinen Führerschein. Die Prüfung wird auf dem Fahrschulfahrzeug durchgeführt.Der Prüfer ist ein Mitarbeiter des TÜV. Prüfungsfahrten haben eine vorgeschriebene Mindestlänge und man muss bestimmte Anforderungen erfüllen. Damit man von vorne herein diese Anforderungen an die Prüfungsfahrt kennt, haben ich diese im folgenden aufgeführt.
Die praktische Prüfung setzt sich kurzgefasst aus folgenden Teilen zusammen:
Grundfahraufgaben - Auf verkehrsarmen Straßen oder Plätzen durchzuführende Übungen, die dem Nachweis der Fahrzeugbeherrschung bei niedriger Geschwindigkeit dienen. Fahrprüfung außerhalb geschlossener Ortschaften und Prüfung auf Autobahnen. Der Prüfer erläutert vor Fahrtantritt, in welcher Weise er seine Anweisungen geben wird. Außerdem gibt er die Fahrstrecke und Fahrtziele an.
Fehler :
Nicht alle Fehler führen zum Nichtbestehen der Fahrprüfung. Jede Grundaufgabe darf zweimal wiederholt werden, aber nicht, wenn ein Gegenstand oder eine anderes Fahrzeug angefahren wird, der Bewerber um die Fahrerlaubnis einer Zweiradklasse stürzt oder der Prüfling andere Verkehrsteilnehmer behindert oder gefährdet.
Zum Abbruch der Prüfungsfahrt führen: wiederholte Fehler bei den Grundfahraufgaben Gefährdung oder Schädigung anderer Verkehrsteilnehmer Nichtbeachten der Vorfahrt Nichtbeachten von roten Ampeln Fehler, die das Eingreifen des Fahrlehrers erfordern
Bei einer Häufung leichter Fehler, die allein nicht zum Durchfallen führen, gilt die die Prüfung als nicht bestanden. Als da wären: Verstoß gegen das Rechtsfahrgebot ungenügender Abstand falsches Einordnen vor dem Abbiegen mangelhafte Verkehrsbeobachtung Nicht- oder Falschbenutzung des Fahrtrichtungsanzeigers usw.
Allerdings können gute Leistungen bei der Prüfungsfahrt leichtere Fehler ausgleichen.
Hier noch einmal die "ausführlichen" Anforderungen an die Prüfungsfahrt:
Bei der Prüfungsfahrt muss der Bewerber nachweisen, dass er fähig ist, selbstständig das Fahrzeug auch in schwierigen Verkehrslagen verkehrsgerecht und sicher zu führen und sich dem Verkehrsfluss anzupassen. 1.) Fahrtechnische Vorbereitung
In Einzelfällen kann es zu Kenntnisüberprüfungen über einzelne Funktionen (Warnblinkanlage, Licht, Hupe, ...) des Fahrzeugs kommen. 2.) Verhalten beim Anfahren
Vor und beim Anfahren ist insbesondere der rückwärtige Verkehr zu beobachten. Mit Fahrzeugen der Klasse B sollte nach ca. einer Fahrzeuglänge der Wechsel in den 2. Gang vollzogen sein. 3.) Gangwechsel
Der Bewerber sollte frühestmöglich den nächsthöheren Gang wählen und bei Fahrzeugen der Klasse B bis 50 km/h mindestens die ersten 4 Gänge verwendet haben. Auch der 5. Gang sollte frühestmöglich genutzt werden. Der Bewerber soll zeigen, dass er die richtige Handhabung des Fahrzeuges in Steigungen und Gefällen beherrscht. 4.) Beobachtung der Fahrbahn und Beachtung der Verkehrszeichen und -einrichtungen 5.) Fahrgeschwindigkeit
Die Geschwindigkeit ist der jeweiligen Verkehrslage anzupassen. Eine übertrieben langsame Fahrweise ist unzulässig. Die zulässige Höchstgeschwindigkeit darf nicht überschritten werden. Allerdings werden kurzfristige Überschreitungen nicht beanstandet. Beim Beschleunigen sind unnötig hohe Motordrehzahlen zu vermeiden. 6.) Abstand halten vom vorausfahrenden Fahrzeug
Der notwendige Sicherheitsabstand zum vorausfahrenden Fahrzeug ist unbedingt einzuhalten. 7.) Überholen
Es muss die Möglichkeit gegeben sein. Dabei ist folgendes zu beachten: Aufschließen zum vorausfahrenden Fahrzeug höchstens bis zum Sicherheitsabstand Beobachten des Verkehrsraums vor dem vorausfahrenden Fahrzeug Beobachten nach rückwärts unter Benutzung der Rückspiegel und gegebenenfalls durch einen Blick in den "Toten Winkel" Betätigung des Blinkers vor dem Ausscheren Ausscheren ohne Gefährdung des nachfolgenden Verkehrs und ohne Behinderung des Gegenverkehrs Zügiges Überholen mit ausreichend Seitenabstand Betätigung des Blinkers vor dem Wiedereinscheren Einordnen ohne Behinderung des Überholten 8.) Verhalten an Kreuzungen und Einmündungen Sorgfältige Beobachtung des Verkehrs Rechtzeitiges Anpassen der Geschwindigkeit Rechtzeitige Bremsbereitschaft Ausreichend große Lücken sollen genutzt werden. Unnötiges Zögern ist zu vermeiden Einfahren in Vorfahrtstraße ohne wesentliche Behinderung Bei vorhersehbarem längeren Halt soll der Motor abgestellt werden 9.) Abbiegen und Fahrstreifenwechsel
Beim Abbiegen nach links und beim Wechsel des Fahrstreifens nach links sind Innen- und Außenspiegel zu benutzen. Beim Abbiegen nach rechts und dem Wechsel des Fahrstreifens nach rechts sind der Innenspiegel und der rechte Außenspiegel zu benutzen. Es ist rechtzeitig zu blinken. In besonderen Verkehrssituationen (z.B. Abbiegen bei vorhandenen Radwegen) ist ein Schulterblick erforderlich. Nachfolgender und Querverkehr sind zu beobachten, Ein richtiges und rechtzeitiges Einordnen, auch in Einbahnstraßen, ist erforderlich. Auf langsame Verkehrsteilnehmer (z.B. Radfahrer) ist zu achten. Unnötiges Ausholen in der Fahrstreifen des Gegenverkehrs ist beanstandungswürdig. Außerdem sind unnötige Fahrstreifenwechsel zu vermeiden. 10.) Verhalten gegenüber Fußgängern, die die Fahrbahn überqueren
Der Bewerber darf sich Fußgängern auf der Fahrbahn nur mit einer solchen Geschwindigkeit und einem solchen Seitenabstand nähern, dass sie beim Überqueren der Straße das Gefühl der Sicherheit behalten. Richtiges Verhalten an Fußgängerüberwegen ist besonders wichtig. 11.) Fahren außerhalb geschlossener Ortschaften
11.1) Vorausschauendes Fahren Beobachten des Verkehrsraums und der Fahrbahnränder Beobachten des nachfolgenden Verkehrs durch die Rückspiegel, im Nahbereich erforderlichenfalls durch Schulterblick Beobachten von einmündenden und kreuzenden Straßen bereits aus größerer Entfernung Rechtzeitiges Reagieren auf entgegenkommende Fahrzeuge, andere Verkehrsteilnehmer, Engstellen, Verkehrszeichen, Fahrbahnmarkierungen, Änderungen der Fahrbahnbeschaffenheit und Hindernisse Richtiges Einschätzen der Geschwindigkeit anderer Verkehrsteilnehmer Wählen einer geeigneten Umkehrmöglichkeit und verkehrsgerechtes Umkehren Deutliches Fahren (z.B. Geschwindigkeit anpassen, Blinken, Einordnen) Richtige Verhalten bei gefährlicher Fahrbahnbeschaffenheit (z.B. Nässe, Laub, Rollsplitt) Fahren nach Wegweisern Vor einem absehbaren Anhalten, z.B. an einer Kreuzung oder vor einer roten Ampel, ohne Gas und ohne Zurückschalten den Schwung nutzen und das Fahrzeug rollen lassen
Unnötiges Bremsen und Beschleunigen vermeiden
11.2) Richtige Fahrbahnbenutzung Beachten des Rechtsfahrgebots Einhalten eines ausreichenden Abstands zum Fahrbahnrand Richtiges und spurtreues Fahren innerhalb des Fahrstreifens Ausnutzen von Beschleunigungs- und Verzögerungsstreifen
Richtiger Fahrstreifenwechsel
11.3) Fahren auch bei höheren Geschwindigkeiten Fahren mit höherer Geschwindigkeit, soweit dies möglich (z.B. nicht bei Schnee, ...) ist Es ist höchstens mit zulässiger Höchst- bzw. Richtgeschwindigkeit zu fahren nicht ohne triftigen Grund langsam fahren Abstand halten Ausnutzen von Überholmöglichkeiten 12.) Fahrtechnischer Abschluss der Fahrt Sicherung des Fahrzeugs gegen Wegrollen (Gang, Handbremse) Abschließen Beobachtung des Verkehrs vor und beim Öffnen der Tür
Du kannst die Prüfung auch auf einem Fahrzeug mit Automatik-Getriebe durchführen, allerdings wird dann die Fahrerlaubnis auf die Führung eines Fahrzeuges mit automatischer Kraftübertragung beschränkt und dies natürlich im Führerschein eingetragen.
Wenn Du die theoretische Prüfung bestanden hast und somit zur praktischen Prüfung zugelassen werden kannst, gelten folgende Mindestzeiten in den einzelnen Klassen: Klasse
vorgeschriebene Prüfungsdauer A60 Minuten A1 45 Minuten
B 45 Minuten
BE45 Minuten
C60 Minuten
CE60 Minuten
C145 Minuten
C1E45 Minuten
D75 Minuten
DE45 Minuten
D160 Minuten
D1E45 Minuten
M30 Minuten
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